NEO-Dental.
Dental-Marketing - Internet – Senior-Berater für Dentallabore.

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Eichenweg 5
D-37186 Moringen

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NEO-Dental - Dental-Marketing - Internet – Senior-Berater für Dentallabore.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Präambel
Neo-Dental GmbH & Co.KG, Eichenweg 5, 37186 Moringen (nachfolgend „Neo-Dental“) bietet Zahnarztpraxen (nachfolgend Auftraggeber) die Möglichkeit, sich mit Hilfe verschiedener Beratungsleistungen, Trainings- und Coachingleistungen sowie verschiedener Produkte und  Marketingkonzepte im Wettbewerb etablieren.

I. Gegenstand und Grundlage des Vertrages

NEO-Dental gewährt dem Auftraggeber die Möglichkeit, sich über verschiedene Analyse- und Beratungsleistungen individuelle Marktkonzepte erarbeiten zu lassen. Weiterhin bietet NEO-Dental dem Auftraggeber zu unterschiedlichen Themen individuelle Trainingsleistungen und begleitende Coachingleistungen im Bereich des Dentalmarktes an.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit sich durch NEO-Dental unterschiedliche Marketingtools praxisindividuell oder nach individualisierbaren Halbfertigkonzepten erstellen zu lassen. Neben Beratungs-, Trainings-, Coaching-, Marketing- und Entwicklungsleistungen besteht die Möglichkeit von NEO-Dental verschiedene Handelsprodukte zu erwerben.

II. Bereitstellung des Materials durch den Auftraggeber, Freistellung

Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, das angelieferte Material Neo-Dental zum Zwecke der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Bei dem Material handelt es sich insbesondere um Bilder, Fotografien, Logos, Texte usw. Soweit daran Urheber-, Markenrechte und/oder sonstige gewerblicher Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Texte, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu Digitalisieren bzw. Digitalisieren zu lassen, damit diese in die Marketingtools aufgenommen und als deren Bestandteil genutzt werden können. Soweit der Auftraggeber nutzungsberechtigt ist, stellt er sicher, dass Neo-Dental wiederum diese Daten zum Zwecke der Realisierung des Auftrages nutzen darf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit er die Herstellung von Webseiten beauftragt hat, im Rahmen eines Impressums anzugeben, dass er für den Inhalt der Webseiten verantwortlich ist. Der Umfang des anzuliefernden Materials ergibt sich im Hinblick auf die ausgewählten Marketingtools aus entsprechenden Protokollen.

Sofern Dritte  Neo-Dental gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von dem seitens des Auftraggebers übergebenen Materials für die Marketingtools Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird Neo-Dental den Auftraggeber hierzu unverzüglich schriftlich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Neo-Dental insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, diese bei der etwaigen Rechtsverteidigung zu unterstützten und etwaige Schadenersatzansprüche zuzüglich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung auf Verlangen zu übernehmen.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Neo-Dental berechtigt ist, die Vertragserfüllung durch Dritte abwickeln zu lassen und diesen Zugang zu den Daten zu gewähren.

Beratungs-, Trainings-, Coaching-, Marketing- und Entwicklungsleistungen erfolgen nach den Angaben der aktuellen Preisliste und / oder nach einem entsprechend dem Leistungswunsch des Auftraggebers erstellten Angebot.

III. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. 50 % des Rechnungsbetrages sind sofort nach Auftragserteilung fällig. Die weiteren 50 % werden fällig zum Zeitpunkt der Freigabe der Internetseiten, zum Zeitpunkt der Druckfreigabe bzw. zum Zeitpunkt der Übergabe des  Marketingtools. Andere Preise oder 

Zahlungsbedingungen können über ein vom Käufer und Verkäufer schriftlich akzeptiertes Angebot vereinbart werden.

Soweit Neo-Dental Druckkosten entstanden sind, werden diese gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist zum Zeitpunkt der Auslieferung fällig.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Neo-Dental berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 8 % per anno über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass Neo-Dental in Folge des Verzuges kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dementsprechend. Dauert der Zahlungsverzug länger als acht Wochen ist Neo-Dental berechtigt, das Vertragsverhältnis zu lösen. Schadenersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche seitens Neo-Dental bleiben vorbehalten. Die Neo-Dental entstandenen Aufwendungen/Auslagen sind in diesem Zusammenhang durch den Auftraggeber zu übernehmen.


IV. Urheberrechte / Nutzungsrechte
Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Urhebergesetzes auf sämtliche seitens Neo-Dental gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Leistungen. Insbesondere wird vereinbart, dass sämtliche Leistungen persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 II Urhebergesetz darstellen. Neo-Dental behält sich das Nutzungsrecht vor, mit allen durch Neo-Dental entwickelten Produkten, wie Logos, Broschüren, Anzeigen, Schildern oder sonstigen Formularen, Werbung im Internet, in Eigenprospekten und sonstigen Broschüren, zu betreiben oder zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen. Neo-Dental räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein. Neo-Dental ist berechtigt, einen Urhebervermerk in üblicher Form auf die von ihr erstellten Leistungen anzubringen. Neo-Dental ist berechtigt, eine Kopie sämtlicher Daten für Archivzwecke zu behalten. Neo-Dental ist in der Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Know-How`s und der Gestaltungselemente frei.

V. Rücktrittsrecht

Die Vertragspartner haben das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Falle fristgerecht und schriftlich erfolgen.

Für den Fall, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung widerruft, hat er die Kosten der Rücksendung der ihm gelieferten Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache/Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache/Ware zum Zeitpunkt des Wiederrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

VI. Kündigung

Für den Fall der Kündigung nach Leistung der Anzahlung durch den Auftraggeber gewährt Neo-Dental keine Rückzahlung der Anzahlung. Neo-Dental ist darüber hinaus nicht verpflichtet, das beauftragte Marketingtool fertig zu stellen und das ihr seitens des Auftraggebers übergebene Material herauszugeben. 

VII. Gewährleistung

Neo-Dental leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Regelungen dieses Auftrages. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die im Rahmen von Neo-Dental generierten Daten sind mit gängiger Browsersoftware lesbar.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Auftreten des Mangels schriftlich Neo-Dental mitzuteilen. 

Im Falle höherer Gewalt hat Neo-Dental die Verzögerung der Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse (Krieg, Naturkatastrophen, Gesetzreformen usw.), auf die Neo-Dental keinen Einfluss hat und deren Auswirkungen auf die Leistung von Neo-Dental durch zumutbare Bemühungen nicht verhindert werden können. Dauert diese Störung länger als sechs Wochen, sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. 

Neo-Dental leistet für Mängel Gewähr und zwar entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Haftung

Neo-Dental haftet nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die an den Marketingleistungen entstanden sind, z. B. für Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten. Neo-Dental haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für fehlerhaftes Verhalten und/oder Behandlungsfehler der am Training oder dem Coaching von NEO-Dental teilgenommenen Personen, nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstigen mittelbaren Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Körperschäden und für sonstige Schäden, die Neo-Dental vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Ein Haftungsausschluss für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist ebenfalls ausgeschlossen. 

Neo-Dental übernimmt keine Haftung, falls sich der Auftraggeber über berufsrechtliche Werbebeschränkungen hinwegsetzt.


IX. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird seine Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Neo-Dental an Dritte abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, statt der unwirksamen Klausel eine dem wirtschaftlich gewollten Zweck möglichst nahe kommende, rechtlich aber wirksame Klausel zu vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarungen wird von einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.

Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von Neo-Dental vereinbart.